Für Lieferung und sonstige Leistungen der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH, Hameln, gleich ob kaufvertraglicher oder werkvertraglicher Art, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Auftrag ausdrücklich und schriftlich einen abweichende Vereinbarung getroffen ist::
- Angebot, Auftrag und Vertragsabschluss
1.1 Für Lieferung und Leistung der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Abreden getroffen oder von der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH bestätigt werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers oder Lieferanten sind für die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH nur verbindlich, wenn sie durch die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH schriftlich anerkannt werden.
1.2 In Prospekten, Anzeigen u. ä. enthaltene Preisangaben Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH sind freibleibend und unverbindlich. An auftragsgemäß abgegebene Angebote hält sich die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH dreißig Tage gebunden. Ein Vertragsabschluss kommt erst mit Erteilung einer schriftlichen
Auftragsbestätigung zustande.
- Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen und Aufrechnung
2.1 Vereinbarte oder von der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH bestätigte Preise schließen, soweit der Auftraggeber Verbraucher iSd. § 13 BGB ist, die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Ist der Auftraggeber Unternehmer iSd. § 14 BGB, verstehen sich die Preise zzgl. der bei der Lieferung und Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2 Rechnungen der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH sind sofort und ohne Abzug fällig. Ein Skonto-Abzug ist nur gemäß schriftlicher Bestätigung durch Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH zulässig. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn sie auf dem Geschäftskonto Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH endgültig und frei verfügbar sind oder bar geleistet werden. Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten und sodann auf die jeweils älteste Forderung verrechnet.
2.3 Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages auch ohne Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt hat. (Hinweis gem. § 286 Abs. 3 BGB)
2.4 Mitarbeiter der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH sind zum Inkasso nur berechtigt, wenn sie dem Auftraggeber dazu eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung eines Geschäftsführers der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH vorlegen.
2.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig durch Gerichtsurteil, Schuldanerkenntnis oder Vergleich festgestellt ist. Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH an Dritte ist ausgeschlossen.
- Lieferbedingungen, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
3.1 Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn diese von Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH schriftlich bestätigt sind.
3.2 Wird die Lieferung oder Leistung durch Umstände behindert und nicht fristgerecht möglich, welche die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH nicht zu vertreten hat, wie durch Schäden an Fertigungsmaschinen, sonstige Betriebs- und Transportstörungen sowie von Vorlieferanten zu vertretene Lieferverzögerungen oder als Folge höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder sonstige Katastrofenfälle), verschiebt sich der Liefertermin um den Zeitraum der Verzögerung, sofern nicht die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH vom Vertrag zurücktritt.
Ist die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH mit der Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber erst nach Ablauf einer der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Betrieb der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH oder des Herstellers – soweit direkte Lieferung ab Hersteller vereinbart ist – verlassen hat. Wird die Auslieferung und/oder der Versand der bereitstehenden Ware auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der schriftlichen Anzeige der Liefer- und Versandbereitschaft durch die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH auf den Kunden über.
3.4 Transportschäden und Fehlmengen sind vom Auftraggeber auf den Frachtpapieren zu vermerken, vom anliefernden Transporteur zu bestätigen und sofort beim Spediteur/Frachtführer geltend zu machen, wobei die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH bei größeren Schäden die Hinzuziehung eines Sachverständigen empfiehlt.
3.5 Die Ware der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH steht bis zu vollständigen Zahlung der Rechnungsforderung unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit folgendem weiteren Regelungen:
– Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung – bei Wechsel- oder Scheckzahlung bis zur endgültigen Gutschrift auf dem Konto der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH – aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH gegen den Auftraggeber, auch aus laufender Geschäftsbeziehung, einschl. etwa zu Lasten des Auftraggebers bestehender Kontokorrentsalden Eigentum der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH.
– Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH auch nach Fristsetzung nicht nach, ist die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurück zu nehmen. Eine Rücknahme gilt nicht als Ausübung des Rücktrittrechts, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich erklärt ist. Die zurückgenommene Ware kann nach Androhung der Verwertung für Rechnung des Auftraggebers von der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH freihändig zu einem angemessenen Preis verwertet werden. Die Verwertungsbestimmungen der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
- Haftungsbestimmungen
4.1 Der Auftraggeber hat Mängel der Ware unverzüglich der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH anzuzeigen. Die mangelhafte Ware ist in unverändertem Zustand für eine Besichtigung der Mitarbeiter der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH bereit zu halten. Ansprüche wegen offensichtlicher, sofort bei erster Augenscheinseinnahme erkennbarer Mängel sind nach Beginn der Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware ausgeschlossen.
4.2 Die Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4.3 Bodenbeläge werden ohne ausdrückliche andere Vereinbarung grundsätzlich mit flüssigem Klebstoff vollflächig verklebt verlegt (VOB/DIN 18365). Verlangt der Kunde eine lose Verlegung von Bodenbelägen ohne Verklebung, ist jegliche Haftung der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH für Mängel der Verlegearbeiten ausgeschlossen.
4.4 Der Besteller erhält nach Fertigstellung der Leistung eine passende Reinigungs- und Pflegeanweisung für seinen Bodenbelag. Sollte der Kunde aus welchen Gründen auch immer nicht spätestens mit Vorlage der Rechnung eine solche zugegangen sein, hat er dies sofort schriftlich zu Rügen. Die Ausführung von Reinigungsarbeiten am gelieferten Bodenbelag entgegen unserer Anweisung kann zu Schäden an der Oberfläche führen, für die wir ausdrücklich keine Gewährleistung übernehmen.
- Schlussbestimmungen
5.1 Bei Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche oder aus anderen Gründen auf Grund der geschäftlichen Beziehungen zwischen der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist.
5.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH und dem Auftraggeber oder Lieferanten ist der Sitz der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH, Hameln. Ist der Auftraggeber Unternehmer oder Lieferant, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH aus dem Vertragsverhältnis auch in Wechsel- und Schecksachen der Sitz Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH in Hameln.
5.3 Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nicht berührt.
5.4 Werden zwischen der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH und dem Auftraggeber für das Vertragsverhältnis die VOB vereinbart, gelten diese in der aktuellen Fassung, wie sie in den Geschäftsräumen der Firma Heinz Lohmar Bodenbeläge und Verlegeservice GmbH zur Einsichtnahme ausgehängt oder dem Auftraggeber als Leihgabe ausgehändigt worden sind.
Alleiniger Gesellschafter: Heinz Lohmar